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Datenschützer entscheiden: Facebook muss deutsche WhatsApp-Daten löschen

WhatsApp ist nur eins der vielen Kinder, die in die Facebook-Großfamilie mit aufgenommen wurden. Das hat die Nutzerinnen und Nutzer im Alltag erstmal nicht beschäftigt – bis jetzt. Zwei Jahre nach der Übernahme hat sich doch etwas geändert. Mit dem Update der Datenschutzbestimmungen machte die Messaging-App vor ein paar Wochen Schlagzeilen. Darin steht nun, dass die Handynummern von WhatsApp-Nutzern an Facebook weitergegeben werden können. Bis zum vergangenen Wochenende konnte man der Änderung ganz einfach in der App selbst widersprechen. Nach dem Ablauf der Frist machte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar kurzen Prozess: Die Tagesschau berichtet, dass Facebook ab sofort keine Daten mehr von WhatsApp-Nutzern in Deutschland speichern darf. Was mit den Daten genau passieren sollte, teilte WhatsApp Ende August auf seinem Unternehmensblog mit: „Auch wenn wir in den nächsten Monaten mehr mit Facebook zusammenarbeiten, werden deine verschlüsselten Nachrichten privat bleiben und niemand sonst kann sie lesen. Wir werden deine WhatsApp-Nummer weder posten, noch mit anderen teilen – auch nicht auf Facebook.“ Die Entscheidung des Hamburger Datenschützers ist eine Verwaltungsanordnung und gilt ab sofort. Zwar kann Facebook gerichtlich dagegen vorgehen, das ändert jedoch nichts an der sofortigen Gültigkeit. Was passiert, wenn sich das Unternehmen nicht daran hält? Die Rede ist aktuell von Bußgeldern, deren Verhängung die Anordnung möglich macht. Die Datenschutzbehörde betrachtet die Ankündigung des Teilens von Daten als Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht. Facebook und WhatsApp hätten zur Übernahme erklärt, dass ihre individuellen Nutzerdaten nicht miteinander geteilt werden. Außerdem fehlt eine Einwilligung deutscher WhatsApp-Nutzer in den Datenaustausch. Laut Tagesschau hat der Europäische Gerichtshof im Juni bestätigt, dass Unternehmen mit einer nationalen Niederlassung auch unter das jeweilige Datenschutzrecht des Landes fallen. Facebook hat ein deutsches Büro in Hamburg und unterliege deshalb der deutschen Gesetzgebung, so Caspar. Eine Facebook-Unternehmenssprecherin erklärte zur Entscheidung, dass man sich an das Datenschutzrecht der Europäischen Union halten würde. Außerdem kündigte sie an, gegen die Anordnung Widerspruch einzusprechen, signalisierte jedoch auch Gesprächsbereitschaft gegenüber der Datenschutzbehörde. Bis zur Einigung gilt aber: Facebook darf die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer aktuell nicht verwenden und ist dazu verpflichtet, bereits erhobene Daten wieder zu löschen.

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