Die emotionale Achterbahnfahrt beim Entdecken eines neuen Lieblingssongs ist in regelmäßigen Abständen so intensiv wie der erste Kaffee am Morgen: Man nähert sich dem YouTube-Playbutton mit jeder Menge Bauchkribbeln, klickt – und wird bitter von einem schwarzgrauen Standbild enttäuscht, das in etwa so düster ist wie das Loch, das all deine Vorfreude mit einem Mal aufsaugt: Leider ist dieses Video in deinem Land nicht verfügbar.
Das ändert sich heute: Die FAZ berichtet, dass sich YouTube mit der Gema geeinigt hat.
Wie hoch die Zahlungen von YouTube pro Abruf eines Videos an die Musikverwertungsgesellschaft ausfallen, ist nicht bekannt. Vor Gericht forderte die Gema zuletzt 0,375 Cent, verlor den Prozess jedoch.
Die neue Vereinbarung wurde von beiden Parteien freiwillig geschlossen. Laut Informationen der FAZ wird YouTube der Gema regelmäßig Auskunft über abgerufene Videos erteilen und Abgaben leisten. Vereinbart wurde zudem eine Ausgleichszahlung für Videos, die ab einem Veröffentlichungsdatum im Jahr 2009 gelten soll.
Auch YouTube selbst verkündet in seinem Creator Blog mit einem eingebundenen Video von Sias The Greatest den heutigen Start der Wiedergabe von bisher blockierten Videos – und hat damit deutlich mehr Zeit, um sich um andere, bedeutende Fragen zum Thema zu kümmern.
Die naheliegendste stellt Christophe Muller, Head of International Music Partnerships bei YouTube, im Blogbeitrag gleich selbst: Wer informiert eigentlich Deichkind darüber, dass man streng genommen an einem Update des Songtexts zu Illegale Fans arbeiten müsse?
Doch auch die Lösung dieses Problems liegt bestimmt schon auf der Hand – denn wer Ende 2016 mal eben für die Einigung des Jahres sorgt, der kann alles schaffen.
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