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Ich kenne meine Flugrechte!

Illustration: Galloway Mary
Nur Fliegen ist schöner? Bei Verspätungen ganz sicher nicht. Doch welche Rechte habe ich als Fluggast und warum verschenken wir jedes Jahr Ansprüche auf Entschädigungen in Millionenhöhe? Erst vor wenigen Tagen ist es wieder passiert: Eine Email mit dem Betreff „wichtige Fluginformation“ ploppte auf. Gleich darunter folgte die Information, dass sich der geplante Abflug verspäten wird. Oft sind es erträgliche 30 Minuten, gelegentlich unendliche drei Stunden… Und manchmal lesen wir nach einer gefühlten Ewigkeit statt „boarding“ nur noch „cancelled“. Das ist mehr als ärgerlich. Egal, ob es in den wohlverdienten Urlaub oder zu einem wichtigen Geschäftstermin gehen sollte… Umso merkwürdiger ist unser Verhalten im Anschluss. Wir murren alle über Verspätungen, Stornierungen und Überbuchungen, scheuen aber letztendlich die Auseinandersetzung mit der Airline. Denn der klassische Weg zum Anwalt und ein anschließender Prozess kann auch bedeuten: Wir verlieren den Streit und müssen die zusätzlichen Kosten selber tragen. Dabei ist die Fluggastrechteverordnung in der EU eindeutig: Ab drei Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung und der Verspätung am Zielort. Verzögert sich der Abflug um mehr als zwei Stunden, müssen die Airlines außerdem für Verpflegung sowie Kommunikationsmöglichkeiten sorgen. Diese Rechte gelten für alle Passagiere – auch für Geschäftsreisende, deren Flug von der Firma bezahlt wurde. Nur bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa Streiks oder Unwetter verfällt der Anspruch. (siehe Grafik) Was in der Theorie einfach klingt, scheitert in der Praxis. Das Fluggasthelfer-Portal EUClaim nennt konkrete Zahlen: Im ersten Quartal 2016 gab es 3.450 Verspätungen oder Annullierungen; 1.929 davon erfüllen die Voraussetzungen für eine Entschädigungsforderung. Das sind doppelt so viele Fälle wie noch im ersten Quartal des vergangenen Jahres. Doch die wenigsten fordern ihre Rechte ein. Warum? Laut EUClaim haben Privatpersonen geringe Erfolgschancen, wenn sie selber aktiv werden. Gerade einmal fünf Prozent bekommen eine Wiedergutmachung. Dabei gibt es erfolgsversprechende und vor allem finanziell überschaubare Möglichkeiten. Eine günstige aber auch aufwendige Alternative ist der Weg zu einer Schlichtungsstelle. Die gibt es sowohl für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) als auch beim Bundesamt für Justiz. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft muss eine Entschädigungszahlung bereits verweigert haben. Dafür gibt es unter soep-online.de gleich das nötige Musterschreiben. Anders als bei Fluggasthelfer-Portalen fallen bei einer Schlichtung weder Kosten noch eine Provision an. Kommt es somit zu einer Zahlung, geht diese auch direkt an den Passagier. Wem der Weg zu umständlich ist: Flightright.de, EuClaim oder AirHelp sind nur eine kleine Auswahl an Unternehmen, die sich für die Rechte der Passagiere stark machen. Auf der jeweiligen Website lassen sich eventuelle Ansprüche in wenigen Minuten prüfen. Wer daraufhin den Auftrag erteilt, braucht etwas Geduld. Denn erst wenn die Airline eine Entschädigung gezahlt hat, bekommt auch der Fluggast Geld. Der Vorteil: Weniger Papierkram, aber aufgrund der Provision auch weniger Geld. Schneller zahlen dagegen Firmen wie etwa WirkaufendeinenFlug.de. Bis zu 400 Euro innerhalb von 48 Stunden verspricht das Hamburger Startup. Wie das möglich ist? Das Internetportal kauft die kompletten Entschädigungsansprüche. Mehr als 1000 Fluggäste haben seit der Gründung bereits Geld bekommen, heißt es. Und dank einer App kann jeder binnen einer Minute prüfen, ob sein verspäteter oder annullierter Flug für das Unternehmen interessant ist. Nur: Diese schnelle Abwicklung kann eben auch eine geringere Entschädigung bedeuten. Wobei das sicherlich immer noch besser ist, als wenn der Ärger am Airport völlig umsonst war …
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