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Die rote Sohle setzt sich durch: Louboutin erzielt vor Gericht einen Etappensieg

Am Montag mit dem falschen Fuß aufgestanden und danach direkt zwei verschiedene Schuhe angezogen? Das kann dir durchaus auch passieren, wenn dein ganzes Schuhregal voller Louboutins steht. Wenn die luxuriösen Pumps oder Loafer bei dir zuhause aber eher selten sind, dann erleichtern sie die zusammenpassende Schuhwahl durchaus. Immerhin ist so eine rote Sohle selbst mit dem schlimmsten Kater kaum zu ignorieren. Dass das Wiedererkennungsmerkmal des ikonischen Brands nicht nur bei Fans ankommt, wurde jetzt vor Gericht geklärt. Mehrere Marken lieben das Rot an der Unterseite ihrer Schuhe – und weil Louboutin zukünftig die einzige Schuhmarke mit roter Sohle sein will, ist das Unternehmen vor Gericht gegangen.
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Im laufenden Rechtsstreit hat Louboutin einen wichtigen Etappensieg erstritten. Der europäische Gerichtshof bestätigte, dass genau der Rotton an der Unterseite des Schuhs ein charakteristisches Wiedererkennungsmerkmal der Marke darstellt. Ein erster Schritt, um die rote Sohle als Patent anzumelden.
Das Urteil des höchsten europäischen Gerichtshof hat seinen Ursprung in einem Rechtsstreit zwischen Louboutin und der holländischen Schuhmarke Van Haren. Das Gericht in den Niederlanden hatte ein Urteil des europäischen Gerichtshofs eingefordert, bevor er in der Sache entscheiden kann.
Laut europäischem Recht wird zwischen einem Markenzeichen, das sich auf die Form bezieht, und einem Markenzeichen, das sich auf die Position der Marke bezieht, unterschieden. Der europäische Gerichtshof hat die rote Sohle als Position-Trademark anerkannt, was das Unternehmen laut WWD begrüßt. Alexis Mourot, CEO und Manager des Unternehmens, zeigt sich zufrieden, da der Wiederkennungswert damit richterlich bestätigt ist.
Weiterhin führt er aus; „Das Urteil wurde schnell entschieden, was sehr selten ist. Außerdem ist es eindeutig. Das ist ein Gewinn für unsere Marke und deswegen sind wir sehr zufrieden, dass die Registrierung unserer Marke in Europa so bestätigt wird.”
2012 hatte Louboutin bereits gegen Saint Laurent in einem Rechtsstreit um die rote Sohle verloren. In der Schweiz ist der Rotton ebenfalls nicht als Markenzeichen anerkannt. Die ist übrigens zufällig entstanden. Der Designer war unzufrieden mit einem Modell und pinselte die Unterseite deswegen mit dem Nagellack einer Kollegin an. Dass daraus mal ein Rechtsstreit werden könnte, ist selbst für katergeplagte Montagsköpfe nicht ganz unverständlich.
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