Spiegel Online berichtet, dass das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich das Burkini-Verbot vorübergehend ausgesetzt hat. Menschenrechtsgruppen legten in Villeneuve-Loubet Beschwerde ein. Laut der Süddeutschen Zeitung wird diese Entscheidung als Präzedenzfall betrachtet: Das Burkini-Verbot ist damit allerdings nicht landesweit aufgehoben. Dagegen zu klagen hat nach dieser Entscheidung aber hohe Erfolgsaussichten.
Der Vorfall in Nizza, bei dem eine Frau in Leggings, Tunika und Kopftuch am Strand von Polizisten darauf hingewiesen wurde, dass das Tragen von längärmeliger Kleidung nicht gestattet ist, hat eine internationale Debatte ausgelöst. Laut Deutsche Welle muss die Frau nun ein Bußgeld in Höhe von 38 Euro zahlen.
Das Gericht in Villeneuve-Loubet betrachtet das Burkini-Verbot als „ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten“, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Es gilt bisher in über 30 französischen Gemeinden.
Auch in Deutschland wird aktuell über Verschleierung diskutiert. Der ARD Deutschlandtrend ergab, dass sich 81% der Befragten für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aussprechen.
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