Das Verwaltungsgericht Mitte hat entschieden – und die ersten Klagen gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot abgewiesen. Eingereicht wurden die Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen, unter anderem unterstützte sie dabei das Portal Wimdu.
Die heutige Verhandlung wurde im Vorfeld als Grundsatzentscheidung für Deutschlands Umgang mit dem Anbieten von Wohnungen auf Vermietungsportalen gehandelt. Bei einem Treffen im März konnten sich die Berliner Landesregierung und Airbnb-Manager nicht einigen.
Was das Berliner Gesetz für die eigene Wohnung bedeutet?
Sie während eines Urlaubs komplett unterzuvermieten, ist in Berlin zum gängigen Mietpreis möglich, jedoch nur ein einziges Mal. Für einzelne Zimmer gilt die sogenannte 50-Prozent-Regelung: Nutzt man über die Hälfte der eigenen Wohnung für sich selbst, darf der Rest untervermietet werden. Das ändert allerdings nichts daran, dass man schon allein mit dem Anbieten der eigenen Wohnung bei Airbnb, Wimdu oder 9flats gegen das Gesetz verstößt.
Hintergrund ist die Schaffung von Wohnraum, zum Beispiel in den Bezirken der Innenstadt. Insgesamt geht der Senat von bis zu 10.000 Wohnungen aus, die auf Airbnb & Co. angeboten werden. Bis Ende April galt eine Übergangsfrist, seitdem ist das Vermieten von nicht genehmigten Ferienwohnungen in Wohnhäusern strafbar. Bei einem Verstoß drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
Damit wird die Geschäftsgrundlage der Online-Vermietungsportale stark eingeschränkt. Auch die Ferienwohnungsvermieter bezeichnen das Gesetz als unverhältnismäßig. Für die Kontrollen schafft der Senat gerade neue Stellen. Das Gesetz verpflichtet zudem auch die Portale, die Daten ihrer Nutzer herauszugeben.
„Viele Berliner Bürger haben sich den Airbnb Gastgebern angeschlossen und fordern klare und einfach zu verstehende Regeln, die zwischen gelegentlichen Home Sharern und professionellen, kommerziellen Gastgewerben unterscheiden – so wie es sie in einer Vielzahl anderer Europäischer Metropolen schon gibt.“, teilt Alex Schwarz, General Manager für Deutschland auf Airbnb Action zum Zweckentfremdungsverbot mit. Zudem hat Airbnb gegenüber dem RBB bereits angekündigt, die Privatsphäre seiner Nutzer zu schützen. Auch dies könnte im Zweifelsfall vor Gericht entschieden werden.
Nach dem heutigen Urteil muss sich das Verwaltungsgericht mit einer Vielzahl weiterer Klagen beschäftigen, die bereits eingegangen sind. Nach wie vor gilt: Das Zweckentfremdungsverbot schränkt die Möglichkeiten, seine Wohnung zu vermieten, stark ein. Ab Sommer muss verstärkt mit Kontrollen gerechnet werden.
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