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Kommt die Auskunftspflicht für Mütter über ihre Sexpartner?

FOTO: Grace Willis
Mütter dürfen nicht dazu aufgefordert werden, ihre Sexpartner offenzulegen, wenn Zweifel an der leiblichen Vaterschaft besteht. So urteilte das Bundesverfassungsgericht noch im letzten Jahr. Die Begründung? Die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und die fehlende gesetzliche Grundlage. Genau diese möchte Bundesjustizminister Heiko Mass jetzt schaffen, berichtet Spiegel Online: Ein Gesetzentwurf sieht im Streitfall eine Auskunftspflicht für Mütter über ihre Sexpartner vor. Konkret geht es darum, festzustellen, „wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat“. „Wir regeln klar einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters“, so Heiko Maas dazu in einer Erklärung. Das bedeutet, dass es für Männer einfacher werden soll, Unterhaltszahlungen zurückzufordern, wenn berechtigter Zweifel an der leiblichen Vaterschaft des Kindes besteht. Die Beträge aus bis zu zwei Jahren müsste dann der leibliche Vater an den Scheinvater rückwirkend erstatten. Ausnahmen für die Auskunftspflicht soll es nur in schwerwiegenden Fällen geben. Ob der Gesetzentwurf wirklich nötig ist, wird aktuell diskutiert und darf bezweifelt werden. Laut Spiegel Online belegte eine neue Studie der belgischen KU Leuven erst im April, dass im Schnitt nur ein bis zwei Prozent der Väter Kinder aufziehen, die nicht ihre leiblichen sind.

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