Es geht weiter in dem Justizkrimi um Gina-Lisa Lohfink: Am Freitag tritt die 30-Jährige um 10:00 Uhr vor das Kammergericht Berlin und stellt sich der Revisionsverhandlung und wieder einem Urteil über ihr Leben. Im August wurde sie zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro wegen falscher Beschuldigung verurteilt – das Gericht glaubte ihr nicht, dass sie im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden sei und machte sie zur Angeklagten. Entsetzt über das Urteil kündigte sie die Berufung an, um für alle Frauen zu kämpfen, die Opfer von Sexualstraftaten wurden. Und jetzt ist der Zeitpunkt gekommen:
„Eine Berufung bedeutet, dass wieder Zeugen geladen werden, sie also den Männern aus der besagten Nacht wieder in die Augen schauen muss und der ganze Fall noch einmal aufgerollt wird – das würde Gina-Lisa Lohfink nicht ertragen", erklärt uns ihr Anwalt Burkhard Beneken. Den medialen und seelischen Druck und den langen Zeitraum für die Verhandlungen will sie mit einer Revision verhindern. So werden nämlich lediglich juristische Fehler geprüft. „Das Dschungelcamp hat ihr gut getan und sie fühlt sich stark genug für diesen einen Termin wieder im Gericht zu erscheinen. Sie sagte, dass sie im Camp endlich mal nicht an die Verhandlungen gedacht hat und Kraft in Australien tanken konnte. Wir hoffen, dass das Urteil gegen sie nun aufgehoben wird, wenn Fehler im ersten Prozess nachgewiesen werden", so der Rechtsvertreter.
In den bisherigen Verhandlungen fühlte sich Gina-Lisa nicht ernstgenommen oder noch schlimmer: vorgeführt und als Lügnerin mit Pornoimage abgestempelt. Damals entschied eine Richterin – dass sie ausgerechnet von einer Frau so behandelt wurde, war ein großes Thema für das TV-Gesicht: „Ich habe eigentlich gedacht, dass es von Vorteil ist, dass Frauen den Fall beurteilen, weil wir Frauen meiner Meinung nach zusammenhalten müssen. Jede Frau ist wunderschön und hat etwas ganz Besonderes, da brauchen wir ja nicht gegeneinander zu gehen. Das hat mich geschockt, dass die Richterin und die Staatsanwältin mir nicht in die Augen gucken konnten", sagte sie nach der Urteilssprechung zu R29. Diesmal sieht die Situation anders aus, ein Richter wird entscheiden.
„Wir hatten in der ersten Instanz keine guten Erfahrungen gemacht, Gina-Lisa ist froh, dass der Richter männlich ist. Wir wünschen uns einfach eine neutrale Betrachtung", erklärt uns Burkhard Beneken. Es gibt drei Möglichkeiten für das Ergebnis: der Freispruch, eine geringere Geldstrafe oder ein Scheitern der Revision mit voller Strafe. R29 bleibt dran.
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