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„Das wird man ja noch sagen dürfen“? Nein, wird man nicht! So geht das BKA gegen Hetze im Netz vor

Was auf Facebook gepostet wird, ist alles andere als anonym – selbst, wenn das in einer vermeintlich privaten Gruppe passiert. Das sollte eigentlich klar sein: Die Allgegenwärtigkeit von Hasskommentaren in den sozialen Medien spricht aber eine andere Sprache. Heute ging das Bundeskriminalamt zum ersten Mal deutschlandweit und gezielt gegen Hetze im Netz vor: Laut dem Bundesinnenministerium wurden in 14 Bundesländern insgesamt 60 Wohnungen von Verdächtigen durchsucht. Rechtsextremistische Hetze stand dabei im Fokus, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der offiziellen Presseerklärung. Das Problem bestehe vor allem darin, dass den online veröffentlichten Worten auch Übergriffe folgen: „Wir müssen dabei nicht nur eine Verrohung der Sprache feststellen, sondern daraus sich entwickelnde Gewalttaten“. Die Zahl der Hasspostings mit rechtsextremen Inhalten habe sich innerhalb eines Jahres verdreifacht. Auch Justizminister Heiko Maas befürwortet die heutigen Ermittlungen: „Für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darf in den sozialen Medien genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße.“ Spiegel Online berichtet, dass die meisten Fälle der heutigen Ermittlungen gegen den Volksverhetzungsparagraphen des Strafgesetzbuchs verstoßen und weist auf eine Grafik der Stiftung Warentest hin, die auflistet, welche Kommentare im Netz konkret mit welchen Strafen belegt werden:
Wer bei der nächsten Facebook- oder Twitterdiskussion auf Hasskommentare stößt, kann mehr tun, als nur den Kopf zu schütteln. Das Innenministerium empfiehlt die Handlungsanweisungen der Amadeu-Antonio-Stiftung: Neben den gesetzlichen Grundlagen und den Möglichkeiten, Hetze anzuzeigen, gibt es darin auch Anregungen zu Argumentationsstrategien und Fakten, um selbst mit in die Diskussion einzusteigen.
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