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Es regnet Geld vom Staat

ILLUSTRATION: Sudit Anna
Steuern, Ausgaben und Co. Man muss also immer nur selbst an den Staat zahlen? Falsch. Es regnet Geld vom Staat. Und fast keiner weiß es. Sei es bei dem Hausbau, bei der Ausbildung oder Rentenversicherung – der Staat greift den Bürgern unter die Arme. Man muss sich nur reichlich informieren und fit im Ausfüllen von Antragsformularen sein. Erstes haben wir bereits getan und zeigen euch, wo ihr noch ein paar Kröten rausschlagen könnt. Na dann los, holt euch, was euch zustehst!
1. BAföG
Hierbei handelt es sich um das Bundesausbildungsföderungsgesetz, welches jungen Menschen Bildungschancen ermöglichen soll. Frauen und Männer sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die wirklich zu ihnen passt. Unabhängig von der Herkunft oder finanziellen Situation der Familie. Wer sich also für einen finanziellen Zuschuss zwecks Fortbildung interessiert, kann dem Ganzen mit einem Antragsformular einen Schritt näher kommen. Hierbei wird zwischen Praktika, Schulischen Ausbildungen und Studien im Inland und Ausland unterschieden. Die Förderungsbeträge fallen unterschiedlich aus und sind von der jeweiligen Situation des Antragstellers sowie dem Einkommen der Eltern abhängig. Zu beachten: Nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung des Zuschusses. Wie viel genau zurück gezahlt werden muss, wird auch individuell berechnet.

2. Begabtenf
örderung
Die Begabtenförderung ist eine finanzielle Förderung des Studiums. Hierzu gehört vor allem die Vergabe von Stipendien. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Zudem profitieren die Teilnehmer von unterschiedlichen Förderprogrammen. Um den finanziellen Zuschuss zu erlangen, muss der Studierende eine besondere Fähigkeit voraussetzen. Dies können überdurchschnittliche Leistungen in der Schule sein oder auch ein besonders gesellschaftliches Engagement. Bei einer Begabtenförderung ist eine zusätzliche Finanzierung von BAföG-Leistungen jedoch ausgeschlossen.

3. Gr
ündungszuschuss
Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen bei der Existenzgründung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Arbeitslosen handelt, der sich hauptberuflich selbständig macht und somit die Arbeitslosigkeit beendet. In der Woche sollte die Arbeit mindestens 15 Stunden ergeben, damit sie für die Finanzierung anerkannt wird. Zudem muss der Selbstständige darlegen können, dass er sowohl Kenntnisse als auch Fähigkeiten hat, um diese Arbeit auszuführen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Zeit nach der Existenzgründung. Sie ist also keine Unterstützung des Startkapitals. Weitere Informationen dazu findet man bei der Bundesagentur für Arbeit.

4. VG Wort
Der Wirtschaftsverein Verwertungsgesellschaft Wort richtet sich an Journalisten und Autoren. Die VG Wort zahlt Tantiemengelder an diese für Bücher und Artikel aus. Bei einer Tantieme handelt es sich um Vergütungen, die ergebnisabhängig sind. Meistens fand eine feste Vergütung bereits statt. Die VG Wort will somit eine angemessene Vergütung sicherstellen und Geld von denjenigen einfordern, die geistiges Eigentum anderer nutzen. Zum Beispiel in Artikeln über das jeweilige Buch. Durch Verteilungspläne werden dann die Gelder an die Autoren und Journalisten weiter geleitet, welche von verschiedenen Quellen eingenommen wurden. Interessierte können sich kostenlos anmelden

5. Zuschuss zur Rürup-Rente
Man kann sich nie früh genug um die Zukunft Gedanken machen. Deswegen sollte man sich um eine gute Rente kümmern. Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge. Sie ist eine günstige Alternative – vor allem für Selbstständige. Bei einem Zuschuss fördert der Statt die Altersvorsorge und ermöglicht, dass 70 Prozent der Beiträge steuerfrei bleiben. Den Zuschuss für die Rentenversicherung kann bei Banken und Versicherungen beantragt werden. Festangestellte Arbeitnehmer können dort einen Antrag zum Zuschuss zur Riester-Rente stellen.
6. Wohnungsbauprämie
Lust auf ein Eigenheim? Auch hierbei kann man sich finanziell vom Staat unterstützen lassen. Übrigens schon seit 1952. Wer Hilfe möchte, muss jedoch bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, welcher dann für die zukünftige Immobilie genutzt werden soll. Wenn das Jahreskommen bei Alleinstehenden nicht 25 600 und bei Eheleuten 51 200 Euro im Jahr überschreitet, gibt es einen staatlichen Zuschuss. Das kann bei ersteren bis 45,06 Euro und bei Verheirateten bis zu 90,11 Euro im Monat sein. Der Antrag für die Wohnungsbauprämie wird bei der Bausparkasse gestellt.

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