In Deutschland genießt eine werdende Mutter spezielle Rechte im Berufsleben
Das Mutterschutzgesetz regelt den Kündigungsschutz, den Schutz im Krankheitsfall und den Schutz vor Gefahren für Mutter und Kind
Sobald eine Frau schwanger ist, beginnt eine spannende Zeit. Damit die Schwangerschaft gut und unkompliziert verlaufen kann, ist eine werdende Mutter unter einen besonderen Schutz gestellt.
Im Mutterschutz sind die Arbeitsbedingungen für Schwangere und für Mütter in der Zeit nach der Entbindung geregelt.
Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere
Sobald eine Schwangerschaft durch den Gynäkologen bestätigt ist, ist es nicht mehr erlaubt, einer Frau zu kündigen.
Der Mutterschutz genehmigt eine Kündigung ausschließlich in extremen Ausnahmefällen. Die Gültigkeit dieses besonderen Kündigungsschutzes tritt in Kraft, bevor die Schwangerschaft bekannt ist.
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Demzufolge besteht die Möglichkeit, die Kündigung beim Arbeitgeber bis zu zwei Wochen rückwirkend anzufechten, wenn eine Schwangerschaft nachweisbar ist.
Der Kündigungsschutz gilt bis vier Monate nach der Geburt oder bis zum Ende des Erziehungsurlaubs.
Mutterschutz mit strengen Auflagen im Gesundheitsschutz
Ein besonderes Augenmerk hat der Gesetzgeber auf den Gesundheitsschutz bei Schwangeren.
Der Mutterschutz schreibt zum Beispiel regelmäßige Pausen und eine maximale Arbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in zwei Wochen vor.
Laut der Informationsseite "Leben und erziehen" sind Nachtarbeit und die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen tabu.
Zusätzlich ist es nicht erlaubt, dass Schwangere gefährlichen oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten nachgehen. Besteht die Gefahr einer Infektion, die das Ungeborene gefährdet, genießt die Frau hier ebenfalls Mutterschutz.
Der Arbeitgeber hat eine Ersatztätigkeit anzubieten oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach dem tatsächlichen Termin sieht der Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot für die Mutter vor.
Bei einer Geburt von Mehrlingen und bei Frühgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen. In dieser Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil des Gehalts, wenn die Mutter dort versichert ist.
Den Rest stockt der Arbeitgeber auf. Die Mutter erwirbt während des Mutterschaftsurlaubs zusätzlich den vollen Urlaubsanspruch.
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