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Nur 5 dieser Namen sind in Deutschland erlaubt – erratet ihr welche?

Wenn es um die Namensgebung des Nachwuchses geht, verstehen viele Eltern keinen Spaß - sie wollen den perfekten Namen für ihr Baby finden. Oftmals übersehen sie bei der Namensfindung aber eins: In letzter Instanz entscheidet das Standesamt, ob ein Name zugelassen wird.
Für Außenstehende ist die Entscheidung des Standesamtes nicht immer verständlich. Wie bei diesen zwölf Namen:
►Pepsi-Carola
►Pumuckl
►Joghurt
►Jesus
►Tom Tom
►Jürgenson
►Waldmeister
►Atomfried
►Cinderella-Melodie
►Leonardo da Vinci Franz
►Schröder
►Borussia
Denn: Nur fünf dieser 12 Namen sind in Deutschland erlaubt.
Könnt ihr erraten, welche es sind?
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vornamen. In das Recht auf freie Namenswahl dürfen die Behörden nur eingreifen, wenn die Eltern verantwortungslos handeln und ihrem Kind schaden.
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Ist ein Name zum Beispiel hinsichtlich des Geschlechts nicht eindeutig, kann es sein, dass er nicht angenommen wird. Der Name darf auch nicht anstößig sein und soll das Kind nicht beleidigen oder lächerlich machen.
Da es aber kein Handbuch mit einer Liste der verbotenen Vornamen gibt, werden trotzdem immer wieder auch „ausgefallene“ Vornamen zugelassen. Dazu gehören unter anderem:
►Pepsi-Carola: 1959 zahlte der Konzern Pepsi 10.000 Mark (ungefähr 5100 Euro) an ein Hamburger Ehepaar, damit es seine Tochter nach der Marke benennt.
►Philipp-Pumuckl: 1983 wollten Eltern ihren Sohn “Philipp Pumuckl” nennen. Der zuständige Standesbeamte weigerte sich, doch genauso stur blieb das Ehepaar. Die Eltern zogen vor Gericht und gewannen.
►Leonardo da Vinci Franz: Ursprünglich vom Standesamt abgelehnt, klagte ein Vater ein, seinen Sohn Leonardo da Vinci Franz nennen zu dürfen - und gewann.
►Jesus: Jesus war lange Zeit in Deutschland als Vorname nicht zulässig. Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte 1998 in einem entsprechenden Verfahren jedoch keine Einwände. Seitdem dürfen auch in Deutschland Kinder Jesus genannt werden. Biblische Namen, die negativ assoziiert sind, wie Judas, Satan oder Lucifer, sind jedoch nicht erlaubt.
►Cinderella-Melodie: Das Standesamt hat den Namen zugelassen, mit der Begründung, es seien zwei gültige Vornamen.
Nicht zugelassen wurden jedoch die Namen: Atomfried, Tom Tom, Störenfried, Schröder, Waldmeister, Jürgenson, Borussia, Joghurt.

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