WERBUNG
WERBUNG

Seit Juli: Bis zu 50.000 Euro Strafe für bezahlten Sex ohne Kondom

Am 1. Juli ist das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Alle Sexarbeiter müssen ihre Dienstleistungen bei Behörden anmelden und einen "Huren-Pass" mit Foto bei sich führen.
COC Nederland
Auch wer sich fu00fcr Geld nur einen blasen lu00e4sst, muss sich nun einen Gummi u00fcberziehen
Der Dienstleistungen eines Sexarbeiters in Anspruch nimmt, muss ab sofort immer ein Kondom benutzen. Verstöße können nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG, PDF), das am 1. Juli in Kraft getreten ist, als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Kondompflicht für Freier gilt nicht nur für Vaginal- und Analverkehr, sondern auch für oralen Sex. "Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab; männliche Kunden und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden", heißt es in der Begründung zu Paragraf 32 des Gesetzes. Bußgelder sind jedoch nur für Freier vorgesehen.
WerbungWERBUNG
Erstmals klare Regeln für legale Sexarbeit
Mit dem Prostituiertenschutzgesetz will die Bundesregierung Sexarbeiter vor Zwangsprostitution, Menschenhandel und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schützen. Gleichzeitig werden alle Männer und Frauen, die auf diese Weise Geld verdienen, allerdings gezwungen, ihre Tätigkeit bei mehreren Behörden anzumelden und an einer jährlichen Gesundheitsberatung teilzunehmen. Bei ihrer Arbeit müssen sie zukünftig einen Ausweis mit Foto bei sich führen. Auf diese "Anmeldebescheinung" ist vermerkt, dass sie "Prostituierte" sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Obwohl das Gesetz bereits im Juli vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde, scheint sich die Umsetzung teilweise zu verzögern. So soll die Software für das Anmeldeverfahren nach Auskunft der Bundesdruckerei wohl erst im August zur Verfügung stehen. Unklar ist auch der zusätzliche Personalbedarf in den zuständigen Ämtern. Die Hamburger Sozialbehörde rechnet mit einem Start erst im Oktober. Das Gesetz hatte allerdings eh eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres für jene Sexarbeiter vorgesehen, die bereits vor dem 1. Juli in der Prostitution tätig waren.
Scharfe Kritik von Sexarbeitern und Aids-Hilfe
Bu00fcndnis "Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!"
Protest gegen das ProstSchG am Freitag in Dresden
Von Sexarbeiter-Organisationen wird das Prostituiertenschutzgesetz strikt abgelehnt. "Dieses Gesetz schützt Sexarbeiter*innen nicht, sondern kontrolliert und bevormundet sie", heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses "Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!" vom Freitag. "Wir wollen Rechte statt Einschränkungen der Grundrechte", erklärte Sprecherin Stephanie Klee. "Wir fordern Arbeitsrechte und ein Ende der Stigmatisierung von Sexarbeit". Das Bündnis veranstaltete am 30. Juni in mehreren deutschen Städten Kundgebungen gegen das ProstSchG.
Auch die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) hatte mehrfach vor einer Kondom-, Melde- und Beratungspflicht für Sexarbeiter gewarnt (queer.de berichtete). Diese Regelungen seien kontraproduktiv, weil sie "Scheinsicherheit statt wirksamer Lösungsansätze" böten, so DAH-Vorstandsmitglied Manuel Izdebski. "Zwangsprostitution wird das Gesetz nicht verhindern, der HIV-Prävention und der Gesundheitsvorsorge wird es schaden." (cw)
WerbungWERBUNG

More from Work & Money

WERBUNG