Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Juni 2017Eine Kennzeichnung von Werbung mit dem Hashtag #ad, versteckt zwischen mehreren anderen Hashtags, sei keineswegs ausreichend.
20-jährigen Instagram-Stars mit 1,3 Millionen Followern, der für das Onlineangebot der Drogeriekette Rossmann, #ad wurde als unzureichend eingestuft. Es stand an zweiter Stelle zwischen insgesamt sechs Hashtags
Sollte es zu einem ähnlchen Fall kommen, dann könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden
Die Klage wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb eingereicht. Insgesamt wurden 24 Influencer abgemahnt, darunter auch Caro Daur. Die Betroffenen haben teilweise eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Sollte es trotzdem zu einer Wiederholung kommen, droht eine Strafe von 5100 Euro.
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